Änderungen bei der KFZ-VersicherungSeit Ende 2007 gelten einige Gesetzesänderungen bezüglich der KFZ-Versicherung (Dec.Lei 291/2007). Folgende Punkte sollte man als Versicherungsnehmer wissen (kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, keine Gesamtbeschreibung!):• Die gesetzliche Mindestdeckungssumme ist von 600.000 € auf 1,8 Mio. € gestiegen (1,2 Mio. € für Personenschäden und 600.000 € für Sachschäden). In den kommenden Jahren (bis 2012) wird diese Summe auf ein einheitliches, europäisches Mindestniveau von 6 Mio. € - 1 Mio. € für Sachschäden und 5 Mio. € für Personenschäden – angehoben (Dec. Lei 291/2007 art. 12°). Versicherungsnehmer, die das gesetzliche Mindestkapital versichert haben, werden dementsprechend in den nächsten Jahren mit Prämienerhöhungen rechnen müssen. • Bei Auslandsreisen (grüne Versicherungskarte) gilt die Mindestdeckungssumme des jeweiligen Gastlandes, auch wenn diese höher sein sollte als die portugiesische. • Im Falle eines Unfalles: - Der Fahrer des Fahrzeuges, das für den Unfall verantwortlich ist, bleibt von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen (Haftpflichtversicherung) (art. 14°). Ich empfehle daher eine Insassenversicherung abzuschließen, die den Fahrer beinhaltet bzw. eine Teil-/Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug. - Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet einen (schuldhaften) Unfall innerhalb von 8 Tagen (ab dem Unfalltag) der Versicherungsgesellschaft schriftlich zu melden (in der Regel hält jede Gesellschaft dafür ein Formular bereit). Sollte dies unterbleiben und der Versicherungsnehmer auch nach 8 Tagen nach Erhalt eines Briefes der Gesellschaft mit der Bitte um Schadensmeldung keine Antwort geben, ist die Versicherungsgesellschaft per Gesetz dazu berechtigt eine Strafgebühr in Höhe von bis zu einer Jahresprämie zu berechnen! (art. 34°) - Im Gegenzug hat die Versicherungsgesellschaft die Verpflichtung innerhalb von 2 Tagen nach Schadensmeldung einen Gutachtertermin zu nennen; der Gutachter hat weitere 12 Tage, um das Gutachten zu erstellen und einzureichen; maximal 30 Werktage nach Eingang der Schadensmeldung muss die Versicherung den Versicherungsnehmer über das Ergebnis des Schadenverfahrens unterrichten (art. 36°) - Der Versicherungsnehmer hat 5 Tage nach Erhalt dessen Zeit, um gegen dieses Einspruch zu erheben. Die Gesellschaft hat danach weitere 2 Werktage, um eine endgültige Entscheidung schriftlich mitzuteilen (art. 36°). - Die Gesellschaft des Verantwortlichen für den Unfall hat 8 Tage (ab dem Tag der Übernahme der Verantwortung) um den Schaden zu bezahlen. Sollte die Versicherung dieses Limit nicht einhalten, hat der Kunde das Recht auf Verzugszinsen in doppelter Höhe des offiziellen Zinssatzes ab dem Tag an dem die Zahlung maximal erfolgt hätte müssen (art. 43°). - Hat der Unfallgegner Schuld am Unfall, steht Ihnen ein Leihwagen ab dem 1. Tag zu oder die Übernahme anderweitiger Transportkosten. Eventuell müssen Sie diese zuerst selbst bezahlen. Die Rechnung kann hinterher bei der gegnerischen Versicherung zwecks Rückerstattung eingereicht werden (art. 42°). - Bei Unfallflucht des Gegners oder wenn dieser keine Versicherung hat, tritt ein Garantiefonds (FGA: Fundo de Garantia Automóvel) für die entstandenen Schäden ein, allerdings maximal bis zum gesetzlichen Minimalbetrag. Besteht eine Vollkaskoversicherung, bezahlt diese den entstandenen Schaden, die Prämie wird im Folgejahr aber nicht erhöht, eine eventuell bestehende Selbstbeteiligung wird vom Fonds übernommen. Eine Vollkaskoversicherung ist daher vor allem für neuere Fahrzeuge besonders empfehlenswert! • Bei Fahrzeugverkauf gilt:
die Versicherung des Verkäufers gilt nur bis 24 Uhr des Tages des
Verkaufes!! Der Käufer sollte daher umgehend eine eigene Versicherung
abschließen (die Strafe für Fahren ohne gültige Versicherung beträgt
500 € bis 2.500 €) (art. 21°). AutoversicherungFür viele Leute ist die Autoversicherung der erste Kontakt mit dem Versicherungswesen überhaupt, für viele Ausländer der erste Kontakt mit dem portugiesischen Versicherungswesen. Im Vergleich zu Deutschland bestehen nur geringfügige Unterschiede.Einer der Unterschiede besteht darin, dass man keine „Pakete“, also Teilkasko und Vollkasko, abschließt, sondern vielmehr die Einzelabsicherungen (z.B. Feuer, Auffahrunfall, Kollision, Überschlag, Ersatzwagen, etc.) zusammen oder auch getrennt versichert, je nachdem was man möchte bzw. was die Versicherungsgesellschaft anbietet. Bei der Kaskoversicherung bleibt zu erwähnen, dass die meisten Versicherungsgesellschaften Kraftfahrzeuge bis zu einem Alter von zehn Jahren akzeptieren, viele sogar nur bis acht. Für ältere Autos kann lediglich eine Haftpflicht abgeschlossen werden. Die einfachste, günstigste und gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung ist die Haftpflichtversicherung mit € 1.800.000 Versicherungssumme. Der Höchstbetrag für eine Haftpflicht beträgt in Portugal € 50.000.000. Wir empfehlen mehr als nur das Minimum zu versichern, da dies bei einem Unfall mit Schwerverletzten und/oder Toten nicht ausreichen kann, zumal der Unterschied zwischen € 1.800.000 und € 50.000.000 in der Versicherungsprämie nicht sehr groß ist. Die Prämien bei den verschiedenen Gesellschaften gehen teilweise stark auseinander, der preisbewusste Versicherungsnehmer sollte sich also mehrere Angebote von verschiedenen Gesellschaften einholen. Allerdings unterliegen die Prämien auch starken Schwankungen, hat man in diesem Jahr eine der günstigsten Versicherungen gefunden, kann diese im nächsten oder übernächsten Jahr schon wieder im Mittelfeld oder gar an der Spitze liegen. Für denjenigen, der vielleicht auch noch sein Haus oder anderes versichern möchte, ist es in der Regel finanziell und auch organisatorisch interessanter, alle Versicherungen bei ein und der gleichen Gesellschaft zu haben. Ein weiterer Unterschied ist die Berechnung des Schadenfreiheitsrabatts für unfallfreies Fahren. In Deutschland gibt es maximal SF35, was 35 % der „Normalprämie“ entspricht, in Portugal dagegen ein Maximum von 50 %. Wenn Sie einen Rabatt aus Deutschland hier nach Portugal übertragen möchten, dann lassen Sie sich am besten schriftlich von Ihrer deutschen Versicherung die Anzahl der unfallfreien Jahre geben und reichen dies bei Abschluss hier in Portugal bei der Versicherung mit ein. In diesem Zusammenhang für einige Leser vielleicht interessant zu wissen: Wagen mit ausländischem Kennzeichen können für maximal vier Monate in Portugal versichern werden, die Prämie dafür entspricht etwa der vollen (= 100 %) Jahresprämie. Kann man ein Dokument vom portugiesischen Zoll vorweisen, welches belegt, dass das Kfz bereits zur Einfuhr angemeldet ist, kann eine normale Autoversicherung (inklusive Schadensfreiheits-Bonus) für ein Jahr und folgende abgeschlossen werden. WIR BIETEN IHNEN DAS ANTRAGSFORMULAR UND DIE ALLGEMEINEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER KFZ-VERSICHERUNG AUF DEUTSCH AN! KrankenversicherungDie Umwälzungen im deutschen Gesundheitswesen bringen wesentliche Veränderungen für die Krankenversicherten mit sich, sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. In den seltensten Fällen sind dies positive Veränderungen, i. d. R. müssen die Kunden zumindest mit erhöhten Beiträgen rechnen. Für Personen, die sich überwiegend oder ausschließlich in Portugal aufhalten, stellt sich deshalb vielleicht die Frage, ob es sich nicht lohnt mit der Krankenversicherung von Deutschland nach Portugal zu wechseln. Ein kurzer Überblick über die portugiesischen
Krankenversicherungen: - Man unterscheidet hierzulande zwischen zwei
Arten von Krankenversicherungen (KV): mit „Netz“ (port.: rede) und
ohne. „Netz“ bedeutet, dass der Arzt oder das Krankenhaus mit der
Versicherung einen Vertrag haben, zu denen der Versicherte gehen
sollte. Bis auf einen Eigenanteil, der beim Arzt gezahlt wird, findet
die Abrechnung direkt zwischen Arzt und Versicherung statt. Eine freie
Arztwahl ist nicht gewährleistet – was besonders für Ausländer
mit wenig Portugiesischkenntnissen manchmal recht schwierig ist. Ein
„freier“ Arzt kann aufgesucht werden, dann allerdings steigen die
Kosten für die Selbstbeteiligung stark an. - Bereits vor einem Beratungsgespräch sollte überlegt werden, was und in welcher Höhe versichert werden sollte. Beispielsweise möchte man nur den Notfall für einen Krankenhausaufenthalt absichern: Mann, 57 Jahre = € 60.000/Jahr für € 72/Monat. Oder: Frau, 50 Jahre = € 60.000/Jahr im Krankenhaus + € 4.000/Jahr ambulante Behandlung für € 102/Monat. - Auch in Portugal gilt eine dreimonatige Wartezeit, in der die Versicherung nur bei Unfällen in Kraft tritt, außer es kann nachgewiesen werden, dass man noch (oder zumindest bis vor kurzem) eine gültige Krankenversicherung hat, dann entfällt die Wartezeit. - Das Höchstalter für eine Aufnahme in einer Krankenversicherung hier in Portugal beträgt 59 Jahre. Bitte beachten Sie: Das Thema Krankenversicherung ist sehr komplex und kann nicht in wenigen Sätzen umfassend erörtert werden, obige Informationen ersetzen auf gar keinen Fall ein ausführliches Beratungsgespräch. ArbeitsunfallversicherungEine Arbeitsunfallversicherung ist eine Pflichtversicherung in Portugal und zwar nicht nur für Firmen, sondern auch für Privatpersonen, die jemanden für sich arbeiten lassen (Hausangestellte: Putzfrau, Gärtner). Dabei spielt es keine Rolle, ob man das Arbeitsverhältnis durch einen Arbeitsvertrag „legalisiert“ hat oder die Person/-nen „schwarz“ für einen arbeiten. Die Versicherung fragt nicht danach und das Gericht auch nicht. Dafür kann man separat verantwortlich gemacht werden, es hat aber nicht direkt etwas mit dem Arbeitsunfall zu tun. Ein Beispiel: ein Hausbesitzer hat eine Dame, die ihm einmal pro Woche für drei Stunden (für 6 € pro Stunde = 72 € / Monat) im Haushalt hilft und einen Gärtner, der einmal pro Monat für 5 Stunden (für 8 € pro Stunden = 40 € / Monat) den Garten auf Vordermann bringt. Keine der Teilzeithilfen hat einen Vertrag und arbeitet privat, also ohne Rechnung, führt dementsprechend auch keine Sozialabgaben und Steuern ab (in diesem Falle müsste der Arbeiter selbst für eine Arbeitsunfallversicherung sorgen). Die Putzfrau stürzt versehentlich über ein Kabel und fällt unglücklich, so dass sie invalide bleibt und nicht mehr arbeiten kann. Da Arbeitsunfälle in Portugal generell vor Gericht gehen (wenn sie bekannt werden), nimmt die Dame sich einen Anwalt und geht vor Gericht. Der Richter wird feststellen, wie viel die Dame insgesamt pro Monat verdient hat (sie hat außer bei unserem Hausbesitzer auch noch bei anderen Leuten geputzt und insgesamt 400 € pro Monat verdient) und dementsprechend eine monatliche, lebenslange Rente festlegen. Diese Rente muss 14-mal pro Jahr gezahlt werden (12 Monate + Urlaubs- + Weihnachtsgeld = 14 Monatsgehälter) und zwar lebenslang. Zu zahlen hat dies der Arbeitgeber bei dem sich der Unfall ereignete, also unser Hausbesitzer (die anderen Arbeitgeber können nicht haftbar gemacht werden, dort hat sich der Unfall schließlich nicht ereignet). Er hat sie zwar nur einen Bruchteil ihrer monatlichen Gesamtarbeitszeit beschäftigt, aber da der Unfall sich in seinem Haus ereignete, ist er für die Gesamtsumme verantwortlich. Da es aber, zum Beispiel, passieren kann, dass unser Hausbesitzer ebenfalls nach zwei Monaten einen Unfall erleidet und dabei verstirbt, die Putzfrau somit von ihm keine Zahlungen mehr erwarten könnte, bestimmt das Gericht, dass der Arbeitgeber für seine Putzhilfe eine Versicherung abschließen muss, die diese lebenslange Rente garantiert. Wenn die Dame, beispielsweise, 42 Jahre alt ist, käme man bei angenommenem 400 € pro Monat auf eine Summe von etwa 214.643 €, die unser Arbeitgeber sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufbringen müsste, um solch eine Versicherung abzuschließen. Eine Arbeitsunfallversicherung, die dieses Risiko abdecken würde, würde pro Jahr für dieselbe Dame etwa 20 € kosten. Übrigens sind, genau wie in Deutschland, Unfälle auf dem Weg Wohnung – Arbeitsplatz und zurück Arbeitsunfälle! Eine außergerichtliche Einigung ist bei kleineren Unfällen ohne bedeutende gesundheitliche Folgen für den Arbeitnehmer (z.B. Beinbruch, etc.) natürlich möglich und im Allgemeinen wohl auch die Regel, bei schwerwiegenden Folgen sieht dies aber schon ganz anders aus. Zum Schluss eine kleine Statistik: laut statistischem Bundesamt ereigneten sich 1999 (in Deutschland) 2,5 Mio. Unfälle im Haushalt, davon 5.600 mit tödlichem Ausgang beim Putzen, Kochen und Heimwerken, fast so viele wie im Straßenverkehr! Rund 80% davon waren Stürze! Man kann davon ausgehen, dass sich eine entsprechende, portugiesische Statistik lediglich in der Gesamtzahl der Fälle unterscheidet, schließlich hat Portugal auch nur 1/8 der Bevölkerung Deutschlands. Lebensversicherung / Rentenversicherung / InvestmentsFür viele Ausländer sind Lebens- / Rentenversicherungen oder Investments (Fondssparen, etc.) hier in Portugal nicht von Interesse, weil sie bereits im Heimatland seit Jahren entsprechend engagiert sind und/oder natürlich nur sehr risikofreudige Personen Geld in eine Lebensversicherung etc. investieren deren Inhalt sie sprachlich nicht verstehen und nicht wissen, wo denn ihr Geld hingeht.Trotzdem können diese Anlageformen durchaus interessant und lohnend sein. Vor allem Steuerzahler sollten jetzt kurz vor Jahresende nachschauen, ob sie für dieses Jahr nicht noch ihre Steuerlast senken können. Für folgende Personengruppen lohnt sich ein Hinschauen:
SchadensfallJeder, der eine Versicherung abschließt, erwartet selbstverständlich, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle eines Schadens, diesen reguliert. Den Grundstein zu einer raschen und unkomplizierten Schadensregulierung legt man bereits bei Abschluss einer Versicherung. Wer dort bewusst falsche Angaben macht, der riskiert nicht nur eine Ablehnung der Kostenübernahme, sondern in schwerwiegenden Fällen auch ein Strafverfahren wegen (versuchtem) Versicherungsbetrug! Aber auch wer unbewusst, in gutem Glauben oder aus Nichtwissen (siehe u.a. Hausversicherung: erhöhtes Risiko bei Holzdachstuhl, Unterversicherung, etc.) inkorrekte Angaben macht, muss damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft nur einen Teil oder gar nichts bezahlt. Folgendes sollten Sie tun, um Problemen vorzubeugen: - Einbruch: Polizei rufen und sich den Polizeibericht geben lassen, Photos von den Einbruchsschäden machen; Liste der gestohlenen Dinge anfertigen, mehrere Angebote einholen für gestohlene Wertsachen, die es so nicht mehr gibt (z.B. Computer mit ähnlichen technischen Daten, etc.) - Wasserschaden: Photos machen, Schaden der Versicherung melden. - Elektrischer Schaden (Blitzschlag, Überspannung, Unterspannung): innerhalb einer Woche die Versicherung benachrichtigen, die Geräte nicht wegschmeißen, sondern möglichst von mehreren Elektrikern sich schriftlich die Schadensursache bestätigen lassen, diese Bestätigungen zusammen mit einer Liste der Gegenstände bei der Versicherung einreichen. - Brand/Sturm: den Brand/Sturmschaden fristgerecht der Versicherung melden, Photos machen, Polizei-/Feuerwehrbericht geben lassen (soweit vorhanden), Angebote für Reparaturarbeiten erstellen lassen und bei der Versicherung einreichen. - Autounfall: unbedingt immer Polizei rufen; Polizeibericht geben lassen; Unfallformular zusammen mit dem Unfallgegner ausfüllen; Photos machen; die Versicherung benachrichtigen; die Versicherung lässt ein Gutachten erstellen; die Versicherung hat zwei Tage (ab Eingang der Schadensmeldung), um einen Termin für einen Gutachter zu vereinbaren, weitere 30 Tage, um die Verantwortlichkeiten festzustellen und danach 8 Tage, um den Schaden zu regulieren (Gesetz: Decreto-Lei n° 83/2006); diese Fristen finden allerdings in einigen Fällen keine Anwendung: z.B. bei einem Unfall mit Personenschäden, mit Warenschäden, Gesamtschäden über 600.000 €; Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrzeugen. Generell sollte man nichts wegschmeißen, da die Versicherungsgesellschaft das Recht hat, sich die beschädigten Dinge anzuschauen. Ansonsten kann sie die Regulierung verweigern. Lassen Sie immer zwei oder mehr Angebote für Reparaturen von verschiedenen Firmen erstellen. Dies kann eventuell den Besuch eines Gutachters ersparen (…und damit Zeit). Die Kosten für einen Gutachter werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Jede Versicherungsgesellschaft hat Telefon-Hotline-Nummern, dort sollten Sie den Schaden fristgerecht melden. Dies ist nur eine kurze Übersicht, im Falle eines Schadens sollten Sie bei Fragen Ihren Versicherungsmakler kontaktieren.
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